Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer bei einem Erbbaugrundstück?
Nehmen wir an, es wird ein Kauf von einem Haus für
300.000€ beurkundet. In Rheinland-Pfalz (wie auch in Baden-Württemberg und Niedersachen) wären 5% auf diese Summe fällig, also 15.000€.
Jetzt wichtig:
Beim Erbbaurecht erwerbt ihr nicht das Grundstück, dennoch fällt die Grunderwerbsteuer an! Wie hoch? Nehmen wir an, das Erbbaurecht läuft noch bis 2065, also 43 Jahre, und ist mit einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 1500€ fixiert.
Dann sieht die Rechnung so aus:
Jahreswert von 1.800€ x Faktor nach Bewertungsgesetz Anlage 9a (Link unten im Text).
In unserem Fall bei 43 Jahren Restlaufzeit:
16,813 = Gegenleistung 30.263,40€
Diese Gegenleistung müssen wir jetzt mit dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes berechnen, also 30.263,40€ * 5%,
bedeutet zusätzlich eine Grunderwerbsteuer von 1.513,17€.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_9a.html