⁣Grunderwerbsteuer & Erbbaurecht ????

Ein blauer Himmelshintergrund mit goldenen Gräsern im Vordergrund und einem darüber liegenden Text: 'Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer bei einem Erbbaugrundstück? So geht's:', gefolgt vom Markenzeichen @azfinanzen.

Wie berechnet man die Grunderwerbsteuer bei einem Erbbaugrundstück? ⁣

Nehmen wir an, es wird ein Kauf von einem Haus für ⁣
300.000€ beurkundet. In Rheinland-Pfalz (wie auch in Baden-Württemberg und Niedersachen) wären 5% auf diese Summe fällig, also 15.000€. ⁣

Jetzt wichtig: ⁣
Beim Erbbaurecht erwerbt ihr nicht das Grundstück, dennoch fällt die Grunderwerbsteuer an! ⁣Wie hoch? Nehmen wir an, das Erbbaurecht läuft noch bis 2065, also 43 Jahre, und ist mit einem jährlichen Erbbauzins in Höhe von 1500€ fixiert. ⁣

Dann sieht die Rechnung so aus: ⁣
Jahreswert von 1.800€ x Faktor nach Bewertungsgesetz Anlage 9a (Link unten im Text). ⁣
In unserem Fall bei 43 Jahren Restlaufzeit: ⁣
16,813 = Gegenleistung 30.263,40€⁣
Diese Gegenleistung müssen wir jetzt mit dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes berechnen, also 30.263,40€ * 5%, ⁣
bedeutet zusätzlich eine Grunderwerbsteuer von 1.513,17€. ⁣

https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_9a.html⁣

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