Neubau und Kauf
„Wer immer sinnt und nicht beginnt, dem ungenützt die Zeit verrinnt.“
(Heinrich Kämpchen)
Sie brauchen einen Kredit?
Ihr Finanzberater
Der Traum vom Eigenheim…
… realisieren lässt sich dieser Traum meist nur mit einem Kredit. Da Sie sich als Darlehensnehmer langfristig an einen Finanzgeber binden, ist die Wahl eines passenden Kreditinstitutes und Finanzierungsmodells grundlegend. Hierbei die richtige Entscheidung zu treffen, ist nicht immer leicht. Machen Sie es sich jedoch einfach; AZ-Finanzen begleitet Sie als Finanzberater von der ersten Produktberatung, über die Beantragung des Immobilienkredites, bis hin zum Einzug in Ihr neues Zuhause und sorgt damit für die notwendige Sicherheit in Ihrer Finanzplanung!
Sie haben Vorstellungen?
Kaufneben- und Baukosten
Neben den offensichtlichen Kosten wie dem Kaufpreis oder dem Preis für den Bau der Immobilie, kommen aktuell ca. 7-10% (Hauskauf) bzw. ca. 15-20% (Bau) der Gesamtkosten der Immobilie dazu (siehe folgende Tabelle). Wenn sich das alles ein wenig überwältigend anhört, dann keine Sorge, denn mit guter Planung ist das alles machbar.
Kaufnebenkosten
- Notar- und Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Grundschuldbestellung
- Maklerprovision
Baukosten
- Vermessungskosten
- Gutachten
- Erschließungskosten
- Baugenehmigung und Bauvertragsprüfung
- Kosten für Projektleitung und Architekten
- Baustrom, Wasser und Toilette
- Baubegleitung und Baugutachten
- Versicherungen
- Bauzeitzinsen
Bereitstellungszinsen beim Neubau
Während eines Bauvorhabens werden die Gelder der Bank nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern nach Baufortschritt. Nach einem bereitstellungsfreien Zeitraum von i.d.R. 3-12 Monaten verlangen Banken Zinsen für den nicht abgerufenen Teil des Darlehens. Dadurch können Ihnen wesentlich mehr Kosten entstehen, denn die Bereitstellungszinsen können höher als die Hypothekenzinsen sein.
Einige Banken bieten jedoch gegen geringen Zinsaufschlag eine Verlängerung des bereitstellungsfreien Zeitraums bis zu 36 Monaten an.
Ihr Vorhaben sollte gut geplant werden und einen zeitlichen Puffer beinhalten, um aktuelle Lieferschwierigkeiten von Material sowie Handwerkermangel zu berücksichtigen.
Was ist zu beachten?
01
Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann nicht pauschal mit dem Steuersatz des Bundeslandes auf den Kaufpreis berechnet werden (in RLP 5%).
Wichtig: Obwohl Sie das Grundstück nicht kaufen, sondern für die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages mieten oder pachten, zahlen Sie auch dafür Grunderwerbsteuer. Diese richtet sich nach der Höhe des Erbbauzinses und der Dauer des Erbbaurechts.
02
Der Erbbaugeber (in der Praxis sind das Kirchen, Kommunen, Stiftungen und Firmen) erhöht den Erbbauzins bei einem Wechsel des Hausbesitzers.
Tipp: Beim Kauf eines solchen Objektes nachfragen, wie hoch der neue Erbbauzins sein wird.
03
Auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages achten, denn Banken finanzieren solche Objekte max. bis zum Ablauf des Erbbaurechtes.
Gut zu wissen: Am Laufzeitende des Erbbaurechts muss entschieden werden, ob der Vertrag verlängert oder das Grundstück vom Hausbesitzer gekauft wird. Auch möglich, dass das Haus in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers übergeht.