#AZTIPP – Was ist beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks zu beachten?

Die Grafik zeigt einen Drohnenblick auf eine grüne Landschaft mit Bäumen und einem Pfad der durch eine Wiese führt.

Was ist beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks zu beachten?

  1. Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann nicht pauschal mit dem Steuersatz des Bundeslandes auf den Kaufpreis berechnet werden (in RLP 5%).

Wichtig: Obwohl ihr das Grundstück nicht kauft, sondern für die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages mietet oder pachtet, zahlt ihr auch dafür Grunderwerbsteuer! Diese richtet sich nach der Höhe des Erbbauzinses und der Dauer des Erbbaurechts. 

  1. Der Erbbaugeber (in der Praxis sind das Kirchen, Kommunen, Stiftungen und Firmen) erhöht den Erbbauzins bei einem Wechsel des Hausbesitzers.

Wichtig: Fragt beim Kauf eines solchen Objektes nach, wie hoch der neue Erbbauzins für euch sein wird.

  1. Achtet auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages. Banken finanzieren solche Objekte max. bis zum Ablauf des Erbbaurechtes.

Wichtig: Am Laufzeitende des Erbbaurechts muss entschieden werden, ob der Vertrag verlängert oder das Grundstück vom Hausbesitzer gekauft wird. Im schlimmsten Fall geht auch das Haus in das Eigentum des Erbbaurechtsgebers über.

Ihr habt Fragen hierzu? Kontaktiert uns — wir helfen gerne.

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