Wenn ihr eine Immobilie von euren Eltern oder Großeltern kauft, fällt keine Grunderwerbsteuer an! Da können einige tausend Euro gespart werden, denn in RLP macht das 5% und im Saarland sogar 6,5% des Kaufpreises aus.
Wichtig: Die Befreiung gilt nur für Veräußerungen an Personen, die in gerader Linie verwandt sind. Bedeutet, daß ein Verkauf an Geschwister davon leider nicht betroffen ist. Sollte ein Ehepaar jeweils zu 50% eine Immobilie unter Verwandten erwerben, gilt die Befreiung natürlich nur für den einen Ehepartner.
Beachtet außerdem: Bekommt ihr die Immobilie von Verwandten unter Marktwert, können wir bei der Bank günstigere Konditionen für euch aushandeln.
Sprecht uns an! ☝🏼🙂
Andreas Zachraj