Hast du bei deinem Darlehen vor Jahren eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren vereinbart, dann kannst du von dem Sonderkündigungsrecht (§489BGB) Gebrauch machen.
Nach 10 Jahren ab dem Datum der kompletten Darlehensauszahlung hast du also die Möglichkeit das Darlehen vorzeitig zu beenden – unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist.
Das alles kostenfrei, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Damit kannst du dir schnell noch die jetzigen Konditionen bis 60 Monate im Voraus sichern, bevor sie noch weiter steigen. Ergebnis: Du sparst eine Menge Geld!
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Andreas Zachraj